Aufnahmevoraussetzungen
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Abschluss einer nach Bundes- und Landesrecht anerkannten einschlägigen Berufsausbildung und eine einschlägige Berufstätigkeit von einem Jahr |
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oder ein nichtkaufmännischer Berufsabschluss und eine nachweisbare einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren |
Mögliche Wahlpflichtbereiche
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Absatz- und Beschaffungsprozesse auf internationalen Märkten vorbereiten, durchführen und kontrollieren |
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Jahresabschluss nach IFRS-Vorschriften erstellen, nach US-GAAP analysieren und Controllingverfahren einsetzen |
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Betriebliche Steuertatbestände prüfen und steuerliche Aufgaben übernehmen |
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Betriebliche Prozesse und Strukturen mittels ausgewählter branchentypischer Software gestalten |
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Jahresabschluss eines KMU erstellen und das Controlling durchführen |
Abschluss
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Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in, Fachrichtung Betriebswirtschaft (mit Zusatz des jeweiligen Wahlpflichtbereiches); bei Belegung des Zusatzbausteines die Angabe „mit Fachhochschulreife". |
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Der "Staatlich geprüfte Betriebswirt" ist die höchste nicht-akademische Weiterbildungsform und vermittelt branchenunabhängiges sowie fachspezifisches Wissen. Als "Staatlich geprüfter Betriebswirt" steht Ihnen sogar durch den zusätzlichen Erwerb der Fachhochschulreife die Tür für ein anschließendes Studium an einer Fachhochschule oder Berufsakademie offen. |
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Als "Staatlich geprüfter Betriebswirt" sind Sie für verantwortungsvolle Aufgaben im mittleren und oberen Management zuständig. |
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"Staatlich geprüfte Betriebswirte" sind gefragte Mitarbeiter. Sie verfügen über fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Einkauf, Buchhaltung, Personalwesen, Marketing, Vertrieb in Verbindung mit Spezialwissen in Ihrem jeweiligen Schwerpunkt. |
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Die Ausbildung an unserer Schule weist einen fachrichtungsübergreifenden, fachrichtungsbezogenen sowie einen Wahlpflichtbereich aus. |
Hervorzuheben ist der zusätzliche Unterricht an Business Englisch, Mathematik, Deutsch & Kommunikation, Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie Softwareanwendungen.
Seit dem 01.05.2013 werden Fachschulabsolventen und Bachelor auf dem gleichen Niveau (Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens) eingeordnet.